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   BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82   

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BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82 (https://dejure.org/1983,7016)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 9 B 14596.82 (https://dejure.org/1983,7016)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 9 B 14596.82 (https://dejure.org/1983,7016)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Diese kann vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 350 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] [361]).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Mit Recht ist der Kläger der Ansicht, daß die Auswirkungen dieses Macht Wechsels im einzelnen keine allgemeinkundigen Tatsachen darstellen (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn die Beteiligten es unterlassen haben, von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Mit Recht ist der Kläger der Ansicht, daß die Auswirkungen dieses Macht Wechsels im einzelnen keine allgemeinkundigen Tatsachen darstellen (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127 und vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs kann nicht gesprochen werden, wenn die Beteiligten es unterlassen haben, von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 9 B 14596.82
    Die Vorinstanz hat mit "Informationen über zeitgeschichtliche Tatsachen" hinsichtlich der politischen Lage in Pakistan ersichtlich die Tatsache des Sturzes des ehemaligen Ministerpräsidenten Bhutto und der Machtübernahme durch den General Zia-ul-Haq sowie die Kriegsrechtverhängung als in der Weise allgemeinkundig bezeichnen wollen, daß diese Tatsachen allen Beteiligten unzweifelhaft gegenwärtig und als entscheidungserheblich bewußt sind (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36).
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